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    4 hours ago

    tldr, die Verteidigung ist Bullshit.

    Es gäbe einzelne Argumente die man zitieren könnte, ist aber alles Humbug. Wenn es ein Risiko gibt, weil eine Menge von Kindern die man nicht übersehen kann nicht schwimmen kann, haben die im Wasser nichts verloren. Punkt. Aus. Ende. Das hat mit Vorwissen oder Migrationshintergrund wieviel man sich Mühe gibt oder es bedauert oder wie das Becken aussah, oder wie tief es war, oder ob da eine Leine hing oder nicht, alles nichts zu tun.

    Wenn es bedeutet das von 21 Kindern, 1 im Wasser ist und persönliche Betreuung kriegt, und die andere Lehrerin mit den anderen 20 dumm am Beckenrand sitzt, ist das so.

    Es gibt da sicher eine Balance, die haben es falsch eingeschätzt und ein Kind getötet. Und jetzt will ich da Verantwortung sehen. Von den Lehrerinnen und vom Gericht.

    Sollte seine Mandantin eine Vorstrafe erhalten, könne sie zehn Jahre nicht als Lehrerin arbeiten.

    Sie sollte NIEMALS als Lehrerin arbeiten. Die braucht keine zweite Chance zu beweisen das sie nicht richtig aufpasst und das Wohl der Kinder nicht priorisiert. Einmal reicht.

    Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, damit 2. Klassen weiter im Schwimmbädern unterrichtet werden können.

    Hä.

    Wie könnten dann Lehrerinnen und Lehrer noch Schwimmen unterrichten, ohne Angst vor einer Verurteilung zu haben?

    Naja. Aufpassen.

    Das die Verteidigung das überhaupt wagt auszusprechen, ist eigentlich menschenverachtend. Es brauchen keine Lehrer Angst zu haben, wegen fahrlässiger Tötung von Kindern verurteilt zu werden, wenn sie keine Kinder fahrlässig zu Tode kommen lassen.

    Das das als Normalfall hingestellt wird, der schonmal passieren kann, den man mal in Kauf nehmen muss, ist ungeheurlich.

  • Saleh@feddit.org
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    4 hours ago

    Höhere Strafforderung durch Oberstaatsanwältin

    Zunächst hatte die Oberstaatsanwältin in einem Strafbefehl eine geringere Strafe angeboten. Da die Lehrerinnen ihn nicht akzeptiert hatten, ist es erst zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen. Es habe sie überrascht, dass die Lehrerinnen im Prozess versucht hätten, die Schuld auf das Kind abzuwälzen. Die Angeklagten wollten offenbar keine Verantwortung übernehmen. Nun werde aus zunächst fahrlässiger Tötung durch Unterlassen fahrlässige Tötung durch aktives Tun. Oberstaatsanwältin Fritschi plädierte für die Lehrerin auf ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe und auf elf Monate für die Referendarin, beides ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Sowie je 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern.

    Auf die Idee muss man auch erstmal kommen, als Lehrer die Schuld bei einem 7 Jährigen zu suchen. Wobei 20.000 € Schmerzensgeld auch ziemlich günstig sind, für ein totes Kind.

    Verteidigung plädiert auf Freispruch

    Ganz anders sieht die Verteidigung den Fall. Sie plädierte auf Freispruch. Der Verteidiger Gerhard Zahner legte dar, dass die Lehrerinnen bei ihrem Schwimmunterricht die Richtlinien des Kultusministeriums erfüllt und sogar übererfüllt hätten. Denn statt nur einer Pädagogin hat es zwei gegeben.

    Bei mir in der Schule gab es zum Schwimmunterricht in der Grundschule auch mehrere Aufsichtspersonen. Da wurden die Kinder, die nicht schwimmen konnten erstmal nur ins knie-tiefe Planschbecken gelassen. Die Schwimmlehrer waren auch keine regulären Lehrer, sondern die Bademeister von dem Schwimmbad. Die werden also eine gültige Ausbildung als Rettungsschwimmer gehabt haben.

    Grundsätzlich gehe es hier darum, dass es richtig sei, Schwimmunterricht anzubieten. Die Lehrerinnen übernähmen hier Elternaufgaben. Denn in einer Migrationsgesellschaft könnten Eltern oft selbst nicht schwimmen.

    Na klar, die Ausländer sind schuld…

    Darüber hinaus hätten die Lehrerinnen darauf hingewiesen, dass die Kinder sich nur dort aufhalten sollen, wo sie auch stehen könnten. Außerdem hätten sie außerhalb des Beckens gestanden, dort wo sie alles überschauen konnten.

    Wenn man eins weiß, als Grundschullehrer, dann das sich Kinder stets an alle Regeln halten, die man ihnen gibt…

    Anstatt die Kinder in Schwimmer und Nichtschwimmer aufzuteilen, hätten sie alle Kinder als Nichtschwimmer angesehen. Damit hätten sie die Vorgaben des Ministeriums erfüllt.

    Dann haben sie also nicht nur ein paar Nichtschwimmer ins falsche Becken gebracht, sondern gleich die Leben einer ganzen Klasse gefährdet.

    Darüber hinaus sei die Wassertiefe nicht relevant, denn ertrinken könne man auch in niedrigerem Wasser, wenn der Kopf vornüber unter Wasser komme.

    Ja, und sterben kann man auch, wenn man vom Auto bei 10 km/h überfahren wird. Rechtfertigt trotzdem nicht, mit 100 km/h durch die Innenstadt zu brettern. Wasser, dass nur bis zum Bauch reicht, ist für Nichtschwimmer sehr viel sicherer, als Wasser wo man nicht mehr bequem auf dem Boden stehen kann. Deswegen gibt es auch die Markierung, die mit 1,35m aber für Erwachsene ausgelegt ist. Warum für Erwachsene? Weil Kinder soweit beaufsichtigt werden müssen…

    Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, damit 2. Klassen weiter im Schwimmbädern unterrichtet werden können.

    “Einige von euch sterben vielleicht bei dem Versuch, aber das ist ein Risiko, dass ich gewillt bin einzugehen.”

    Wie könnten dann Lehrerinnen und Lehrer noch Schwimmen unterrichten, ohne Angst vor einer Verurteilung zu haben? Schwimmunterricht sei wichtig. Auch wenn es hier ein erhöhtes Risiko gebe, ähnlich wie im Straßenverkehr.

    Indem sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen und nicht eine Bande von 21 Nichtschwimmern in Wasser lassen, wo sie nicht mal mehr stehen können.

    Auch die Wassergewöhnung habe so stattgefunden, wie es üblich sei - ohne Schwimmhilfen. In dem Prozess am Amtsgericht Konstanz hätten aber auch viele Fragen nicht geklärt werden können. Ein Experte zu den Vorgaben im Schwimmunterricht sei nicht gehört worden. Auch er plädierte auf Freispruch. Außerdem gab der Verteidiger zu bedenken: Sollte seine Mandantin eine Vorstrafe erhalten, könne sie zehn Jahre nicht als Lehrerin arbeiten.

    Üblich für eine Anzahl an Kindern gleichzeitig, in der die Anzahl vorhandener Aufsichtspersonen rechtzeitig eingreifen kann? Und hier geht es auch nicht darum, dass sich ein Kind den Arm gebrochen hat, sondern tot ist. Da sollte man sich doch dringend fragen, ob man im richtigen Beruf ist.

    Ich kann jedem die “Stop the drowning person” playlist empfehlen. Dann kan man mal nachvollziehen, ob man sich als Laie fit genug fühlt, um rechtzeitig zu erkennen, wenn jemand am Ertrinken ist. Dazu kommt aber auch, dass selbst ein Kind nicht stirbt, wenn es eine Minute oder Zwei unter Wasser ist. Die beiden Erwachsenen müssen also mehrere Minuten lang das ertrinkende Kind nicht bemerkt oder nicht eingegriffen haben.

    • RoflmasterBigPimp@feddit.org
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      4 hours ago

      Scheinbar übliche Taktik bei Lehrern eher die Kinder verantwortlich zu machen als Fehler einzugestehen.

      Anekdote dazu:

      Als Ich ca. in der 7. Klasse war haben ein paar Klassenkameraden von mir auf den Pausenhof mit einem Fußball gespielt (eigentlich nur auf den Fußballplatz erlaubt aber unser “cooler” Lehrer hat das als Pausenaufsicht nicht so eng gesehen). Ich saß auf der Tischtennisplatte und hab mich unterhalten. Ein Schuss ging daneben und der Ball trifft mich voll Kanne ins Gesicht. Aua. Und zudem wurde meine neue Brille direkt komplett zerstört (props an die Sicherheitsgläser ohne die wäre ich mit Pech blind).

      Eigentlich kein Problem ist ein Unfall auf dem Schulgelände und die Schule kommt dafür auf. Der Haken an der Sache unser cooler Lehrer hätte eingestehen müssen die Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben. Was macht er? Er versucht meinen Klassenkameraden dazu zu bewegen die Schuld einzugestehen (aka auf sich zu nehmen) damit er fein raus ist. Zum Glück haben meine Eltern da eingegriffen und haben das gerade gerückt. Der Junge hatte panische Angst weil er aus recht armen Verhältnissen kam und so die Brille hätte selber bezahlen müssen.