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Das Verwaltungsgericht Potsdam sieht das anders. Parteien hätten keinen Anspruch auf „formale Gleichbehandlung“. Vielmehr dürfe ihrer unterschiedlichen Bedeutung „in angemessener Weise“ Rechnung getragen werden.
Okay… also… wo AfD-Verbotsverfahren?
Schön dass es jetzt auch noch gerichtlich bestätigt wurde!
Tja. Wenn der Markt regelt.