Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Was ist mit GG Art 14 (3), das eine Entschädigung vorsieht? Schließt das nicht Kollektivierung per se aus?