Nachdem am Donnerstag zwei 14-Jährige für einen Großeinsatz am Schulzentrum Sonnenhügel in Osnabrück gesorgt haben, fokussieren sich die Ermittlungen auf einen der beiden Jugendlichen.
Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.
Man ist Teil strafmündig ab 14. Und Für Einsätze belangt werden kann man da auf jeden Fall (Quelle: Musst mit 15 Feuerwehreinsatz bezahlen).
Mir sagte ein Feuerwehrmann, man müsse nie für den Feuerwehr Einsatz zahlen.
Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.
Wenn man den Einsatz wegen “grober Fahrlässigkeit” auslöst kann man durchaus zur Kasse gebeten werden.