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Es geht dabei um einen Brand im Keller eines Wohnhauses in Wuppertal 2022. In diesem Haus hatte zuvor die Freundin des Angeklagten gewohnt. 2021 war es zu einem Streit zwischen diesem und einem marokkanischen Nachbarn gekommen – beide zeigten sich damals gegenseitig an.
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Zudem berichtete der Bekannte, dass Daniel S. NS-Musik gehört habe. Auf Beschwerden habe er gesagt: „Das hat im Dritten Reich funktioniert, so funktioniert es auch.“ Er habe zudem Ärger über die „Ausländer in Solingen“ geäußert und behauptet, dass man sich dort deshalb nicht mehr aufhalten könne. Zudem seien im Freundeskreis des Täters „rassistische Witze über Türken“ üblich gewesen.
Die Anwält*innen der Nebenklage gehen von einem rechtsextremen Tatmotiv aus, doch das Gericht zeigt sich bislang davon nicht überzeugt. Würde ein solches Motiv anerkannt, wäre das für die Betroffenen nicht nur Aufklärung, sondern würde für die Überlebenden Nihat und Ayşe K. sowie die Angehörigen der ermordeten Familie auch eine Voraussetzung für Opferentschädigung erfüllen.
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Ich weiß wirklich wenig darüber wie in der Justiz argumentiert wird, aber wie zur Hölle kann der Richter noch nicht von einem rechtsextremen Motiv ausgehen?
Seine Freundin hatte doch gesagt er sei kein Rechter, dass muss doch reichen.
Ich wäre nicht überrascht, wenn sich herausstellt, dass im Freundeskreis des Richters ebenfalls “Witze” über Türken gemacht werden und man sich aufregt, dass man wegen den ganzen Ausländern nicht mehr in der Stadt aufhalten könne.
Der hatte statt Kaffee braunen Lack zum Frühstück.