Vor einem Jahr hätte ich mir nicht mal vorstellen können jeden Tag zur Arbeit zu radeln. Obwohl es nur eine Strecke von 1,5 km war. Mittlerweile habe ich mir vorgenommen wenigstens die 25km zur Arbeit hin zu radeln und kann ja auf dem Rückweg in den Zug steigen.
Und dafür habe ich mir heute ein Rennrad zugelegt dass ich auf der Jungfernfahrt von Leipzig nach Halle direkt einweihen. Bis auf viel Gegenwind und leichten Orientierungsproblemen lief das auch ganz.
Als ich dann auf dem letzten Teil meiner Strecke in Halle auf der Straße gefahren bin fingen die Autofahrer an mich trotz Gegenverkehr ohne jeglichen Sicherheitsabstand zu überholen. Da mir das gar nicht geheuer war, fuhr ich auf der Mitte des Fahrstreifens weiter um weitere solcher Manöver zu verhindern, man kennts.
Kurz darauf überholte mich ein SUV. Die Frau auf dem Beifahrersitz sah mich grimmig an und forderte mich dazu auf am Rand zu fahren, was ich ihr nur “Ganz sicher nicht!” entgegnete.
Tja was soll ich sagen, ich bin jetzt Teil der Gang. Ich bin einer von diesen Radfahrern die denken sie könnten sich wie ein normaler Verkehrsteilnehmer verhalten.
Über solche Radfahrer hab ich mich selber früher noch aufgeregt, aber man wird ja wohl noch seine Meinung sagen ändern dürfen.
Anbei noch ein Bild von meinen neuen Geschoss.
Ich gehe auf die 40 zu, hab mit 16 meinen Mopedschein gemacht.
In meiner ersten Stunde auf der Straße bin ich intuitiv ganz rechts gefahren… Weißt schon, kleiner, langsamer Verkehrsteilnehmer. Das Funkgerät ging schneller an als ich “125 Kubikcentimeter” sagen konnte. “Fahr in der Mitte, Junge! Gerade auf der kleinen Karre willst du ernstgenommen werden!”
Also nein, war noch nie wirklich so, dass man rechts fahren sollte. Es sei denn man hat mit nem Autohirn geredet.
Das Rechtsfahrgebot existiert nicht nur, es steht sogar direkt in §2 der StVO: “Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.”
ja, allerdings muss man hier auch die MINDESTABSTÄNDE beachten - und ein Radfahrer soll rund 50 Zentimeter zum Fahrbahnrand einhalten, was beim Fahrrad am rechten Handgriff aus gemessen würde.
Gilt EIGENTLICH für alle Fahrzeuge, so weit dies technisch möglich ist. Bei LKW auf einer relativ schmalen Straße ist das natürlich nicht möglich, da diese ja selbst schon ziemlich breit sind…
Wow, HLI.
Das werde ich ab jetzt also einfach bewusst missachten.
@Opafi “möglich weit rechts” bedeutet nicht “ganz rechts” sondern “so weit, wie es untern den gegebenen Umständen sicher und ohne Eigengefährdung möglich ist.” Für Radfahrer wird normalerweise ein Abstand von ca 80 bis 100cm vom rechten Fahrbahnrand angenommen, vom rechten Ende des Lenkers.
Ein Lenker ist ca 80cm breit, die Fahrradmitte ist also bei ca 1,40 vollkommen korrekt. Eine Fahrbahn ist ca 3-4m breit. “Mitte der Fahrbahn” ist also ziemlich Ok im Sinne der StVO.
Wo kommen die 80-100cm her?
Bei uns war die Regel ganz klar: so weit rechts wie möglich aber der Lenker sollte noch über der Strasse sein. Also rad 40-50cm abstand zum bordstein
@derFensterputzer Das hier liefert eine recht guten Einstieg https://sichtfahrgebot.de/rechtsfahrgebot.html, das darin verlinkte PDF vertieft das https://sichtfahrgebot.de/download/Seitenabstand.pdf
TL;DR: Radfahrer brauchen je nach Verkehrssituation einfach Platz, da ein Rad nicht spurstabil ist und zum Einlenken auch Raum in die andere Richtung braucht. Überholer üben signifikant Winddruck aus und wenn du dadurch ins Schwanken kommst oder eine Bogen fahren musst um das abzufangen willst du nicht auf dem Dreckbereich am Rand enden.
@derFensterputzer Bei 50 cm Abstand bist du in der Stadt schon im Bereich Teilschuld bei Dooring.
Da bei Einhaltung eines vernünftigen Überholabstandes in praktisch allen Fällen die Gegenspur voll benutzt werden muss kommt es auch praktisch nie zu einer Behinderung des Überholenden.
In der Stadt hab ich oft 80cm breite Streifen die zwischen fahrenden und parkenden Autos sind. Da ist man quasi immer unter deinem Abstand für Teilschuld
@Aiyub
Ich vermute du meinst die sogenannten Radschutzstreifen - die muss man als Radfahrer nicht befahren. Die sind ein reines Angebot. Es gelten weiter die normalen Abstände.
Und wie das so in Deutschland ist: Unterschiedliche Fallkonstellationen vor unterschiedlichen Gerichten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In dem von mir verlinkten PDF werden auch Urteile aufgeführt, die bei 40cm in dichtem Verkehr eine Teilschuld verneint haben. Die Schmerzen hast trotzdem du an der Backe.