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Zusammenfassung:
Die große Kammer, ein wichtiges Gremium des Gerichthofs, hat entschieden: Wenn Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, kann ihnen internationaler Schutz in der EU gewährt werden. Sei es, dass sie als Flüchtlinge anerkannt werden oder zumindest nicht abgeschoben werden dürfen.:::
Und was ist mit Kindern? Oder kommen die automatisch mit wenn ein Elternteil Asyl bekommt?