Frauen, die durch häusliche Gewalt bedroht werden, kann ein Flüchtlings- oder Schutzstatus zugesprochen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Frauen seien dieser Form der Gewalt oft hilflos ausgeliefert. Von Gigi Deppe.
Die große Kammer, ein wichtiges Gremium des Gerichthofs, hat entschieden: Wenn Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, kann ihnen internationaler Schutz in der EU gewährt werden. Sei es, dass sie als Flüchtlinge anerkannt werden oder zumindest nicht abgeschoben werden dürfen.:::
Zusammenfassung:
Die große Kammer, ein wichtiges Gremium des Gerichthofs, hat entschieden: Wenn Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, kann ihnen internationaler Schutz in der EU gewährt werden. Sei es, dass sie als Flüchtlinge anerkannt werden oder zumindest nicht abgeschoben werden dürfen.:::