Die Beklagte in dem Verfahren ist eine deutsche Zimmervermieterin. Die Klägerin ist eine kanadische Firma, die Fototapeten herstellt und vertreibt. Die Beklagte hatte im August 2022 eine Abmahnung der Klägerin erhalten, weil sie in ihrem Zimmer eine Fototapete mit dem Motiv “Vincentius Bibel” angebracht hatte, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen. Die Beklagte hat sich gegenüber heise online nicht geäußert, die Klägerin hat sich nicht geäußert.:::
Die Beklagte hatte im August 2022 eine Abmahnung der Klägerin erhalten, weil sie in ihrem Zimmer eine Fototapete mit dem Motiv “Vincentius Bibel” angebracht hatte, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen.
Die Beklagte hatte eine Fototapete gekauft und damit ein Zimmer dekoriert. Später hatte sie ein Foto des Zimmers im Internet veröffentlicht. Dafür war sie verklagt worden. Erfolglos.
Zusammenfassung:
Die Beklagte in dem Verfahren ist eine deutsche Zimmervermieterin. Die Klägerin ist eine kanadische Firma, die Fototapeten herstellt und vertreibt. Die Beklagte hatte im August 2022 eine Abmahnung der Klägerin erhalten, weil sie in ihrem Zimmer eine Fototapete mit dem Motiv “Vincentius Bibel” angebracht hatte, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen. Die Beklagte hat sich gegenüber heise online nicht geäußert, die Klägerin hat sich nicht geäußert.:::
Sinnentstellent:
Die Beklagte hatte eine Fototapete gekauft und damit ein Zimmer dekoriert. Später hatte sie ein Foto des Zimmers im Internet veröffentlicht. Dafür war sie verklagt worden. Erfolglos.
Der entscheidende Punkt.