Das Handelsgericht Zürich hat am 4. Juni 2026 bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Schweizer Magazins „Republik“ und gegen die US-Datenkrake Palantir entschieden. Nur eine einzelne Formulierung zur Entwicklungsgeschichte der Software „Foundry“ muss laut dem Gericht korrigiert werden. Die Redaktion kam dem nach, aber hält öffentlich weiter an ihrer Einordnung fest.
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