I was reading this article in the Süddeutsche Zeitung, and saw this quote:
Diesen Freitag verabschiedet der Bundestag ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, es soll die Einbürgerung erleichtern. Statt nach acht Jahren können Einwanderer künftig nach fünf Jahren einbürgern, bei besonderen Leistungen schon nach drei. Auch der Doppelpass wird erlaubt, nach jahrzehntelangem Kampf. Wer dauerhaft bleibt und sich anstrengt, soll das volle Wahlrecht bekommen und dazugehören. Das ist der Plan.
I’ve already passed my Citizenship Exam and am ready to go!
Ist der Doppelpass ohne Ausnahmen erlaubt oder ist das beschränkt bsp. Auf eu bürger oder sowas? Außerdem was sind diese besonderen Leistungen?
Bisher erlaubt Deutschland weitere Staatsangehörigkeiten bei EU Ländern und Ländern, in denen man die Staatsangehörigkeit nicht abgeben kann (ich glaube z.b. Marokko) bzw wo es nicht zumutbar wäre (z.b. bei Verfolgung). Besondere Leistung wäre z.b. deutscher Schulabschluss / Ausbildung
Deutscher Ausbildungsabschluss mit “guten Noten”, Sprachzertifikat C1 oder höher, besonders anerkannte Leistungen in Beruf oder ehrenamtlichem Engagement.
Das einzige davon, dass objektiv bestimmbar ist, ist das C1 Zertifikat. Beim Rest muss entweder mit einer Verordnung zur Durchführung ein allgemeiner Rahmen geschaffen werden, oder es bleibt der Willkür der Ausländerbehörden überlassen. Das kann dann zu so tollen Blüten führen, wie dass in Bayern vlt. nur eine 1,0 in der Ausbildung als besondere Leistung anerkannt wird, in Berlin vlt. schon eine 2,0. Natürlich ist es auch denkbar, dass Bayern ähnlich wie bei Studierenden die Leistungen aus anderen Bundesländern pauschal abwerten könnte.
Damit besteht die Gefahr eines Flickenteppichs and Regeln. Wer die Möglichkeit hat, sollte auf ein C1 hinarbeiten. Das ist das einzige, das dann allgemein gilt, vorausgesetzt das Gesetz wird verabschiedet.
Letzter Satz: Bisher war bereits ein B2 Zertifikat eine besondere Leistung, d.h. hier wurden die Anforderungen deutlich verschärft, was Union & co. aber wahrscheinlich nicht wahrhaben wollen.
Ich verstehe echt nicht, warum das nicht die Mindestanforderung ist. C1 sollte man nach ein paar Jahren im Land mit relativ wenig Anstrengung schaffen. Zumindest den mündlichen Teil.
B1 als Mindestmaß für die Einbürgerung ist einfach lächerlich. Den Test habe ich in Französisch gemacht und absolut locker bestanden ohne das ich jemals gewagt hätte zu behaupten ich spräche Französisch. Mit B1 kann man sich über einem gut bekannte Themen verständigen. Aber jemand, der das Wahlrecht bekommt, sollte in der Lage sein, Diskussionen zu beliebigen Themen zu verstehen.
Zwischen B1 und C1 liegen Welten.
https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/
B2 ist mMn. Völlig ausreichend. Da bei B2 schon Fachdiskussionen im eigenen Themengebiet als Kompetenz gefordert sind, lässt sich dieser Teil der Kompetenz nicht allein in einer allgemeinen Sprachschule erlernen. Dazu kommt, dass Deutsch als Sprache nicht einfach zu erlernen ist, und oft selbst Muttersprachler aus schlechten Bildungsverhältnissen nicht richtig Deutsch können.
Umgekehrt ist eine Einbürgerung auch sprachfördernd, da so die Teilhabe an der Gesellschaft und damit die Verwendung der Sprache gestärkt wird. Gerade Deutsch finde ich auf dem natürlichen Weg besser erlernbar als auf dem schulischen Weg. Wer wird je Futur Zwei im Alltag gebraucht haben?
B2 kann ich nicht ganz so gut einschätzen, aber natürlich kann man das an einer normalen Schule lernen. Die besseren Französischschüler in meiner 11. Klasse (also nach 4,5 Jahren Unterricht mit ca. 4 Stunden die Woche) haben auch B2 gemacht. Für Ausländer gibt es das Problem, dass Sprachkurse ggf. nicht mehr vom Staat bezahlt werden, aber das würde mit einer Änderung der Anforderungen vermutlich auch besser.
Für die Einbürgerung reicht allerdings B1. B2 wurde als besondere Leistung gewertet. Natürlich lernt man die Sprache auch sehr gut im Alltag, aber die Einbürgerung sollte eigentlich der Abschluss der Integration sein, nicht lediglich die geschaffte Hälfte. Wir reden hier schließlich nicht von Aufenthaltsgenehmigungen.
Problematisch wäre echt nur eine Anforderung C2. Das ist akademisches Deutsch.