• d_k_bo@feddit.de
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    9 months ago

    § 168 StGB: Störung der Totenruhe

    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (Hervorhebung durch mich)

    • scorpionix@feddit.de
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      9 months ago

      Mal abgesehen von der Ernsthaftigkeit des Themas, aber

      beschimpfenden Unfug

      Den Begriff feiere ich gerade. 😁

    • trollercoaster@feddit.de
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      9 months ago

      Wahrscheinlich greift das nicht, weil das keine richtige Totengedenkstätte ist. Da zählen bestimmt nur korrekt nach gültiger Friedhofsatzung und den anerkannten Regeln der Technik vom dazu berechtigten Steinmetz gesetzte Grab- und Gedenksteine.

      • KasimirDD@feddit.de
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        9 months ago

        Nee, hatten wir im Natenom-Kontext. Da wird auch wegen Störung der Totenruhe, die halt nicht auf Gräber, sondern auch auf Gedenkstätten, bezogen werden kann, ermittelt.

  • GenEcon@lemm.ee
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    9 months ago

    Ich weise an dieser Stelle gerne nochmal auf die Initialien von Annalena Charlotte Alma Baerbock hin.