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    4 months ago

    Nach §3 darf man anscheinend seine Pflanzen nicht transportieren. Man darf 25g mitführen, und an seinem Wohnsitz 50g und drei Pflanzen haben.

    Doof für Leute, die viel umziehen. Die müssen dann mit ihren 25g klarkommen bis ihre neuen Pflanzen reif sind.

    Eventuell steht das aber noch in irgendeinem späteren Paragrafen, den ich nicht gelesen habe.