Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, “zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen”.
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