Die gesetzlich verpflichtenden Hinweise zu Datennutzung-Einstellungen auf Internetseiten werden von vielen Verbrauchern als nervig empfunden. Viele Verbraucher klicken die Cookies darum einfach ab, ohne die Hinweise zu lesen.
Das stimmt eigentlich nicht. Es gibt einige Spezifikationen zu dem Thema, also “muss gleich einfach sein anzunehmen wie abzulehen”. In vielen Fällen sind die Cookiebanner wie sie sind einfach illegal und der Staat macht nichts. Genau wie es staatlichen Institutionen eigentlich vorgeschrieben ist datensparsam zu arbeiten und nur zu sammeln was sie wirklich brauchen. Komischerweise gibts dann aber doch cookies, z.b. beim Arbeitsamt.
Ja, natürlich gibt es die. Aber es gibt eben keine technischen Spezifikationen außer diesen zwei drei visuellen Aspekten. Es ist aber absurd, in einem so flexiblen, visuellen und interaktiven Medium wie dem Internet diese paar Statements hinzustellen und dann zu glauben, dass das schon alle gleich implementieren werden.
So oder so absurd, die Anforderung an dieser Stelle zu stellen. Das hätte in den HTTP/W3C-Standard gehört und auf Systemebene (=Browser) behandelt werden müssen.
DnT wäre die ideale Referenzimplementierung für alles weitere gewesen. Wenn man das etwas entstauben und im EU-Recht verankern würde mit einem “Right to be undistracted”, wäre das eine annähernd perfekte Lösung gegenüber dem Murks, den wir jetzt haben.
Das stimmt eigentlich nicht. Es gibt einige Spezifikationen zu dem Thema, also “muss gleich einfach sein anzunehmen wie abzulehen”. In vielen Fällen sind die Cookiebanner wie sie sind einfach illegal und der Staat macht nichts. Genau wie es staatlichen Institutionen eigentlich vorgeschrieben ist datensparsam zu arbeiten und nur zu sammeln was sie wirklich brauchen. Komischerweise gibts dann aber doch cookies, z.b. beim Arbeitsamt.
Insgesamt stimme ich dir voll zu.
Ja, natürlich gibt es die. Aber es gibt eben keine technischen Spezifikationen außer diesen zwei drei visuellen Aspekten. Es ist aber absurd, in einem so flexiblen, visuellen und interaktiven Medium wie dem Internet diese paar Statements hinzustellen und dann zu glauben, dass das schon alle gleich implementieren werden.
So oder so absurd, die Anforderung an dieser Stelle zu stellen. Das hätte in den HTTP/W3C-Standard gehört und auf Systemebene (=Browser) behandelt werden müssen.
Achso, “do not track” zählt übrigends eigentlich als pauschale Ablehnung:
https://www.techradar.com/computing/cyber-security/do-not-track-is-back-on-track-what-berlins-ruling-could-mean-for-our-online-privacy
DnT wäre die ideale Referenzimplementierung für alles weitere gewesen. Wenn man das etwas entstauben und im EU-Recht verankern würde mit einem “Right to be undistracted”, wäre das eine annähernd perfekte Lösung gegenüber dem Murks, den wir jetzt haben.