• AntonMuster@discuss.tchncs.de
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      9
      ·
      1 year ago

      Das müsste 1960/61 gewesen sein. Zu der Zeit galt man bis 1,5 Promille als Fahrtauglich, da drüber auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Das Problem war also eher keinen Führerschein zu haben. Wenn dann noch die Eltern nicht erreichbar waren (oder auch einfach so), ist man mit dem Füllstand wahrscheinlich als Denkzettel erstmal ne Nacht ins Loch gewandert.

      • Axolotl@feddit.de
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        15
        ·
        1 year ago

        Das sind zwei verschiedene Sätze. Kann gut sein, das er einmal ohne Führerschein gefahren ist und zu einem anderen Zeitpunkt so stark alkoholisiert war, dass er in der Ausnüchterungszelle gelandet ist.