Die EU-Staaten beharren darauf, massenhaft Kommunikation von Unverdächtigen zu überwachen. Ihre eigenen Juristen bezeichnen die Chatkontrolle als illegal. Wir veröffentlichen ein eingestuftes Verhandlungsprotokoll. Der Rat will seine Position im September beschließen. Die nächsten Wochen sind entscheidend.
Theoretisch könnte die Firma einen Ersatz bereitstellen, bis die Sache geklärt ist.
Schließlich hindert den Mitarbeiter ja nichts daran, auf einem neuen Gerät weiterzuarbeiten, wenn die vermutete Beweislast auf einem anderen Gerät gespeichert ist aus Sicht der Ermittler.
Die Zeit, bis das neue Gerät da ist, ist eine andere Frage. Freistellung, Urlaub, etc. wären wohl Möglichkeiten