Die Datenschutzorganisation noyb erhebt schwere Vorwürfe gegen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Bei der Prüfung des Pur-Abo-Modells des SPIEGEL sei die Behörde voreingenommen vorgegangen und habe dem Hamburger Medienhaus preisgünstige Rechtsberatung gegeben. Nun landet die Sache vor Gericht.
Niemand hindert die Verlage daran, dafür eine Genossenschaft o.ä. zu gründen, wo sie das selbst verwalten. Bei der Urheberrechtsverwertung gibt es z.B. die VG Wort. Da scheint die Zusammenarbeit gut zu funktionieren, zumindest für die Verlage.
Das Bundeskartellamt wird im Zweifelsfall ein Wörtchen mitreden wollen, wenn die großen Verlage des Landes sich zu so einem System zusammenschließen und damit dann die kleineren in Zugzwang setzen.