In den Städten Lahr, Freiburg, Offenburg und Kehl stehen immer häufiger Autos, die von den Besitzern zurückgelassen wurden. Sie blockieren dringend benötigte Parkplätze. Wie kommt es dazu und was sind die Risiken dahinter?
Hatte ich nicht geschrieben, dass die Stadtverwaltung nix macht?
Das gibt dir das Recht zur Beschwerde. Danach ggf. Untätigkeitsklage.
Rechte an fremdem Eigentum entstehen dir daraus nicht - nach meinem ganz privaten Verständnis, denn wie gesagt, frag es lieber deinen Anwalt, da hast du mehr davon.
Ach komm, wir sollten jetzt nicht drüber streiten, dass es höchst asozial ist, sein Eigentum irgendwo anzuschließen und es vergammeln zu lassen. Und es gibt durchaus auch rechtliche Möglichkeiten dagegen, das Schlagwort, was du suchst ist “Besitzstörung”. Natürlich darfst du Krams, den jemand auf dein Grundstück räumt, entfernen. Dabei brauchst du etwas Augenmaß, es ist jetzt sicherlich nicht ok, wenn du den nagelneuen BMW, der mit 2 Rädern auf deiner Einfahrt steht, direkt verschrottest, aber bei einem über Monate nicht bewegten Fahrrad ist das ok. Wenn du nett bist, machst du einen Zettel dran und wenn du klug bist, machst du ein Foto. Selbst wenn dich dann jemand angeht, bist du dann im schlimmsten Fall Schadensersatzpflichtig. Der Wert einer völlig vergammelten Fahrradleiche dürfte aber gegen null gehen und nie bei über 20€ landen.
Hatte ich nicht geschrieben, dass die Stadtverwaltung nix macht?
Das einzige was mir zur Last gelegt werden könnte, dass ich die Schlösser der Räder zerstöre.
Edit: das müsste aber der Eigentümer des Schlosses anzeigen.
Das gibt dir das Recht zur Beschwerde. Danach ggf. Untätigkeitsklage.
Rechte an fremdem Eigentum entstehen dir daraus nicht - nach meinem ganz privaten Verständnis, denn wie gesagt, frag es lieber deinen Anwalt, da hast du mehr davon.
Ach komm, wir sollten jetzt nicht drüber streiten, dass es höchst asozial ist, sein Eigentum irgendwo anzuschließen und es vergammeln zu lassen. Und es gibt durchaus auch rechtliche Möglichkeiten dagegen, das Schlagwort, was du suchst ist “Besitzstörung”. Natürlich darfst du Krams, den jemand auf dein Grundstück räumt, entfernen. Dabei brauchst du etwas Augenmaß, es ist jetzt sicherlich nicht ok, wenn du den nagelneuen BMW, der mit 2 Rädern auf deiner Einfahrt steht, direkt verschrottest, aber bei einem über Monate nicht bewegten Fahrrad ist das ok. Wenn du nett bist, machst du einen Zettel dran und wenn du klug bist, machst du ein Foto. Selbst wenn dich dann jemand angeht, bist du dann im schlimmsten Fall Schadensersatzpflichtig. Der Wert einer völlig vergammelten Fahrradleiche dürfte aber gegen null gehen und nie bei über 20€ landen.
Das tun wir ja auch nicht, zum Glück :)
Wo hast du das denn gelesen?