Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Dadurch, dass sie für die attraktiven Bedingungen einsteht. Wie sollen sie die denn deiner Meinung nach herbeiführen? Nett beim Vorstand nachfragen?